Der Großenhainer Stadtrat

Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Großen Kreisstadt Großenhain. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Regularien seiner Arbeit sind im Wesentlichen in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) verankert.

Die 22 Mitglieder des Großenhainer Stadtrates werden aller fünf Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Großenhain sowie weiteren Wahlberechtigten gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 9. Juni 2024 statt; der gewählte und bis 2029 amtierende Stadtrat nahm seine Arbeit daraufhin in der konstituierenden Sitzung am 7. August 2024 auf. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied im Stadtrat entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte über alle Angelegenheiten der Großen Kreisstadt Großenhain und legen die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Bestimmte Aufgaben erledigt der Oberbürgermeister jedoch auch in eigener Zuständigkeit, z. B. wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder der Stadtrat Aufgaben übertragen hat. Der Stadtrat kann Aufgaben auch an seine beschließenden Ausschüsse übertragen.

Die Stadträtinnen und Stadträte vertreten im aktuellen Stadtrat folgende Parteien und Wählervereinigungen (Stand 07.08.2024):

Ausschüsse

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, in ihrem Fachbereich die Entscheidungen des Stadtrates vorzubereiten. Darüber hinaus werden ihnen durch den Stadtrat Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten übertragen.

Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus den Festlegungen der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Großenhain und der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.

Informationen zu den Ausschüssen und ihren Besetzungen erhalten Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Großenhain.

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