Ausschüsse

Der Stadtrat der Stadt Großenhain bildet aufgrund der Hauptsatzung der Stadt Großenhain zwei beratende und zwei beschließende Ausschüsse, die ständig bestehen.

Beschließende Ausschüsse sind  

1. der Verwaltungsausschuss sowie

2. der Technischer Ausschuss.

Die beschließenden Ausschüsse bestehen jeweils aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und acht weiteren stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates.

Die beschließenden Ausschüsse treffen Entscheidungen zu verschiedenen Angelegenheiten, die Ihnen durch die Hauptsatzung übertragen worden sind (z. B. Vergabe von Leistungen innerhalb bestimmter Wertgrenzen).

 

Beratende Ausschüsse sind

1. der Ausschuss für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugend und Sport sowie

2. der Ausschuss für Kultur, Senioren, Soziales und Partnerschaft.

Die beratenden Ausschüsse bestehen jeweils aus acht stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates und bis zu vier sachkundigen Einwohnern. Die Mitglieder der beratenden Ausschüsse wählen ihren Vorsitzenden jeweils aus ihrer Mitte.

Beratende Ausschüsse unterstützen den Stadtrat bei seiner Entscheidungsfindung, treffen jedoch keine eigenen, abschließenden Entscheidungen.

 

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