Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Großenhain bemüht sich, ihre Webseiten nach den Bestimmungen des Barrierfreie-Websites-Gesetz (BfWebG)
und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Nicht alle Inhaltselemente der Webseiten der Stadt Großenhain sind nach den oben genannten Bestimmungen vollständig
barrierefrei. Sie enthalten zum Teil Inhalte, Dokumente und Formulare, welche noch nicht barrierefrei umgesetzt sind.
An einem Ausbau der Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet. Die Anpassungen werden schrittweise durchgeführt.