Breitbandausbau in der Stadt Großenhain und in den Ortsteilen
Ein schneller und leistungsfähiger Internetanschluss und sowie die Nutzung digitaler Angebote sind aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor allem für junge Leute, Familien und Gewerbebetriebe ist ein leistungsfähiger und stabiler Internetanschluss heute enorm wichtig. Bei vielen Dingen des Alltags und dessen Organisation sind wir schon jetzt auf die aktuellen und umfangreichen Informationen und Dienstleistungen aus dem Internet angewiesen. Fehlt der Internet-Anschluss oder ist dieser nur eingeschränkt verfügbar, fehlt es an Lebensqualität und wirtschaftlichen Grundlagen
Seit mehreren Jahren forciert die Große Kreisstadt Großenhain daher, gefördert durch Bund und Land sowie unterstützt durch Telekommunikationsunternehmen, den Ausbau des schnellen Internets in der Stadt und den Ortsteilen.
Im Oktober 2018 erfolgte im Ortsteil Bauda der offizielle Spatenstich für den Breitbandausbau in den Ortsteilen. Im September 2021 konnte der erfolgreiche Ausbau mit einer Anschlussveranstaltung im Ortsteil Skaup gefeiert werden (Foto).
Foto: Bei der Abschlussveranstaltung zum Breitbandausbau in den Großenhainer Ortsteilen am 30.09.2021 in Skaup. V.l.n.r.: Daniel Knohr (Regionalleiter Mitteldeutschland ateneKOM GmbH), Ines Fröhlich (Staatssekretärin SMWA), Ralf Hänsel (Landrat Meißen), Dr. Frank Brinkmann (Vorstandsvorsitzender SachsenEnergie), Dr. Sven Mißbach (Oberbürgermeister Großenhain), René Schumann (Ortswehrleiter FFW Skaup).
Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
Wickeln Sie Aufgrabungen nach § 127 (1) i. V. m. § 125 (2) Telekommunikationsgesetzes (TKG) wie folgt ab:
1. Legen Sie der Straßenbaubehörde die Nutzungsberechtigung für öffentliche Verkehrswege vor (z.B. als PDF-Datei).
2. Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien benötigen Sie die schriftliche oder elektronische Zustimmung der Straßenbaubehörde als Träger der Wegebaulast. Diese Zustimmung nach § 127 (1) TKG beantragen Sie vor Baubeginn mit dem folgenden Formular:
Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gem. § 127 (1) TKG
Sollen die zu verlegenden oder geänderten Telekommunikationslinien mindertief verlegt werden, muss folgende Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gem. § 127(1) TKG eingereicht werden:
Erklärung zur Übernahme der Kosten gemäß §127 Abs. 7 S.2 TKG
(Anlage zum Antrag/Anzeige auf mindertiefe Verlegung einer TK-Linie)
3. Nach Erhalt der Zustimmung und spätestens 2 Wochen vor Baubeginn senden Sie die Baubeginnanzeige an die Straßenbaubehörde im Tiefbauamt. Verwenden Sie hierfür dieses Formular:
Baubeginnanzeige gem. § 127 (8) TKG
4. Nach endgültiger Wiederherstellung der Verkehrsfläche senden Sie die Fertigstellungsanzeige an die Straßenbaubehörde im Tiefbauamt. Nutzen Sie hierfür das folgende Formular:
Fertigstellungsanzeige gem. § 127 (8) TKG
Die Antrags- und Anzeigeformulare senden Sie per E-Mail an: Tiefbau[at]stadt.grossenhain.de.
Hinweis
Bei den Aufgrabungen, die keine Zustimmung nach § 127 (1) TKG erfordern (z.B. Aufgrabungen zum Zweck einer Störungsbeseitigung, Wartungsarbeiten), sind lediglich eine Baubeginn- sowie eine Fertigstellungsanzeige erforderlich (siehe Punkt 3 und 4).
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann Folgen haben!
Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach §125 (2) TKG durch die Bundesnetzagentur auf Antrag an die Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien. Die hiermit erteilte Nutzungsberechtigung endet, wenn der Nutzungsberechtigte nicht mehr über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit verfügt (§ 125 (3) TKG).
Neben dem Grundsatz "Telekommunikationslinien sind so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen (§ 126 TKG)" sind die ordentliche Beantragung einer Zustimmung (s.o.) und die notwendigen Meldungen zur Baubeginn- und Fertigstellungsanzeige ein Beweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann eine Beendigung der Nutzungsberechtigung zur Folge haben.
Informationen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der SachsenEnergie
Am 30. September feierte Oberbürgermeister Dr. Sven Mißbach und Dr. Frank Brinkmann, Vorstandsvorsitzender der SachsenEnergie, am Feuerwehrgerätehaus Skaup den Endspurt des geförderten Breitbandausbaus in den Großenhainer Ortsteilen. Unter den rund 50 geladenen Gästen gratulierten auch Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Meißner Landrat Ralf Hänsel zum erfolgreichen Abschluss des Breitbandausbaus in den Ortsteilen. Mehr lesen...
Zeitplan
31.12.2021 | Abschluss der Gesamtmaßnahme Zielsetzung vor Beginn der Maßnahme: Haushalte: 2.600 Unternehmen: 379 Schulen: 1 Krankenhäuser: Versorgungsgrad: mind. 80% Folgende Ziele wurden erreicht: Haushalte: 2.695 Unternehmen: 402 Schulen: 1 Krankenhäuser: Versorgungsgrad: 100% mit mind. 100Mbit/s (Versorgungsgeschwindigkeit) |
30.09.2021 | Feierlicher Abschluss der Gesamtmaßnahme in Skaup |
Dezember 2019 | Inbetriebnahme des Ortsnetzes Kleinthiemig. |
28.12.2018 | Die Große Kreisstadt Großenhain erhält einen endgültigen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,68 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen. |
23.10.2018 | Die Baumaßnahme startet mit dem ersten Bauabschnitt in Bauda. |
22.10.2018 | In Bauda erfolgte der offizielle Spatenstich für die Breitbanderschließung von 17 der 19 Großenhainer Ortsteile statt. |
11.10.2018 | Die Große Kreisstadt Großenhain erhält einen entdgültigen Zuwendungsbescheid in Höhe von rd. 5,36 Millionen Euro vom Bund. |
18.09.2018 | Im Kulturschloss Großenhain findet eine Einwohnerversammlung zum Thema statt. |
13.06.2018 | Die Stadträte der Großen Kreisstadt Großenhain stimmen in einer Sondersitzung am 13. Juni der Vergabe der Wirtschaflichkeitslücke für die Breitbandversorgung an die ENSO NETZ GmbH unter Vorbehalt zu. |
Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 | Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens können sich Telekommunikationsanbieter für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes in den Ortsteilen bewerben. |
14.06.2017 | Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain fasst den Budgetbindungsbeschluss zur Finanzierung der Erschließung der Ortsteile mit einer glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur. |
29.05.2017 | Der Technische Ausschuss des Stadtrates vergibt die Planungsleistungen für das Vorhaben. |
08.05.2017 | Mit einer vorläufigen Förderzusage in Höhe von rund 4,59 Millionen unterstützt der Freistaat Sachsen den Breitbandausbau in den Ortsteilen. Das Vorhaben wird gefördert nach der Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen". Die Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt. |
21.03.2017 | Die Große Kreisstadt Großenhain erhält eine vorläufige Bundes-Förderung in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro. Damit unterstützt der Bund den Breitbandausbau in der Bundesrepublik. |
02.11.2016 | Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain fasst einen Grundsatzbeschluss für die Breitbandversorgung in den Ortsteilen der Großen Kreisstadt Großenhain zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. |
2015/2016 | Eine erste Bedarfs- und VerfügbarkeitsanaIyse (kurz Bedarfsanalyse) wurde im Jahr 2015 für die Region Elbe-Röder-Dreieck angefertigt und prüfte die Fördervoraussetzungen laut der Sächsischen Richtlinie „Digitale Offensive in Sachsen“ (Stand 10/2015). Im Rahmen einer zweiten Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse, durchgeführt durch die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH (TKI) im Auftrag des Elbe-Röder-Dreieck e.V. (Stand 09/16) wurden die 19 Ortsteile erneut untersucht und als Bedarfsgebiet laut den Fördervoraussetzungen der Bundesrichtlinie definiert. Dies bedeutet, dass die ländlichen Ortsteile mit Breitbandinfrastruktur unterversorgt sind (weniger als 30 Mbit/s) und eine Erschließung über den freien Markt in den nächsten drei Jahren nicht geplant ist. |
Downloads
Übersicht über die derzeit laufenden Baumaßnahmen (Baufortschritt)
Ort | Baubeginn | Baufortschritt |
---|---|---|
Bauda | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Kleinthiemig | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Walda | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Zabeltitz | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Wildenhain | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Skassa | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Treugeböhla | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Folbern | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Zschauitz | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Weßnitz | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Rostig | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Skaup | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Stroga | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Uebigau | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Nasseböhla | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Skäßchen | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Strauch | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. | |
Krauschütz | Die Baumaßnahme ist fertiggestellt. |
Inbetriebnahme
Informationen zur Inbetriebnahme und die geplanten Schalttermine (Änderungen möglich) entnehmen Sie bitte der Internetseite der ENSO unter https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/produkte-zuhause/internet-telefonie/breitbandausbau/glasfaseranschluss/besonderheiten-gefoerderter-ausbau#grossenhain.
Pressemitteilungen zum Thema
- 03.12.2019_Ausbau des Glasfasernetzes in den Ortsteilen schreitet zügig voran (316,7 KiB)
- 12.06.2018_ENSO NETZ GmbH soll den Großenhainer Ortsteilen das schnelle Internet bringen (334,4 KiB)
- 14.02.2018_Nutzen Sie 2018 Ihre Chance für einen kostenfreien Anschluss.pdf (240,2 KiB)
- 28.09.2017_Breitband sichert schnelles Internet für Stadt und Land.pdf (180,0 KiB)
- 10.05.2017_Förderung für den Breitbandausbau in den Ortsteilen ist gesichert (158,4 KiB)
- 21.03.2017_9,17 Millionen Euro für den Breitbandausbau in den Ortsteilen.pdf (208,5 KiB)
- Präsentation zur Einwohnerversammlung Breitbanderschließung am 18.09.2018 (2,0 MiB)
Im Jahr 2015 hat die ENSO NETZ GmbH, heute SachsenEnergie, im Kernstadtbereich umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, die die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Großenhainer im Ausbaugebiet mittels Vectoring mit bis zu 100 Mbit/s im Download surfen können.
Bei Fragen zu den Telekommunikation-Angeboten wenden Sie sich bitte an die SachsenEnergie:
WEB:
Telefon:
0800 5075100 (kostenfrei, Mo. - Fr. von 07:00 - 19:00 Uhr)
oder per Kontaktformular.
Die Informationen auf dieser Seite wurden zuletzt aktualisiert am 28.07.2023.