Pressemitteilungen

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In diesem Bereich finden Sie interessante Presseinformationen der Stadtverwaltung Großenhain, aus dem städtischen Leben und der Region.

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Einwohnermeldeamt am 2. Juli geschlossen

Am Freitag, 2. Juli, bleibt das Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain aus organisatorischen Gründen geschlossen.

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Öffnung Aussichtsturm Bergfried Großenhain

Am kommenden Sonntag (4. Juli 2021) ist es soweit: Der Bergfried öffnet wieder für Besucher! Bis einschließlich 12. September, dem Tag des offenen Denkmals, ist der historische Wehrturm aus dem Mittelalter an den Sonntagen von 14:00 bis 17:00 Uhr für Besucher geöffnet. Erwachsene zahlen 1 Euro und Kinder bis einschließlich 14 Jahren 0,50 Euro Eintritt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

 

 

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Blumen statt Brache

Viele Bäume, eine große Wiese und ein neuer Kinderspielplatz – an die Geschichte des alten und heruntergekommenen Fabrikgeländes der ehemaligen Bergbrauerei, die seit 1864 den Großenhainer Stadtteil Zschieschen prägte, erinnert nun nur noch eine Info-Stele am Gehwegrand. An Stelle des verwilderten und verfallenen Geländes haben die Zschieschener nun eine neugestaltete grüne Frei- und Aufenthaltsfläche, die zum Spielen und Verweilen einlädt und einheimischen Tier- und Pflanzenarten einen blühenden und grünen Lebensraum bietet.

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Gebührenfreies Parken in der Innenstadt von Großenhain

Vom 1. bis zum 31. Juli werden in der Großenhainer Innenstadt keine Parkgebühren erhoben. In dieser Zeit ist auf den Stellflächen, die den acht Parkscheinautomaten zugeordnet sind (Naundorfer Straße, Berliner Straße, Hauptmarkt, Neumarkt, Dresdner Straße, Schlossstraße, Frauenmarkt (2x)), die Parkscheibe einzulegen.

 

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Hinweise für Tierhalter

Das zunehmend schöne Wetter lockt nicht nur Groß und Klein nach Draußen in die Natur, sondern auch Hundehalter mit ihren Tieren. Speziell an die Hundehalter im Stadtgebiet Großenhain appelliert die Stadtverwaltung, ihre Hunde auf allen öffentlichen Verkehrsflächen sowie in Anlagen und Einrichtungen wie Parks, Grünanlagen, Rad- und Gehwegen, gemäß § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Großenhain an der Leine zu Führen.

 

 

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