Landkreis Meißen erlässt Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Betretung der Wälder
Der Landkreis Meißen hat heute auf seiner Website www.kreis-meissen.de eine Allgemeinverfügung „Sperrung des Waldes“ veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Sonnabend, 13. August 2022, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Damit ist ab morgen auf dem Territorium des Landkreises Meißen das Betreten der Wälder nur auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf nichtöffentlichen Waldwegen und auf zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Von der Einschränkung ausgenommen sind nur einige Personengruppen, wie unter anderem Waldbesitzer, zur Jagdausübung Berechtigte oder Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke im Waldgebiet liegen oder nur über Waldgebiet zu erreichen sind.
Hintergrund der Betretungseinschränkung der Wälder ist die hohe Brandlast durch Totholz, das in großen Mengen in den Wäldern des Landkreises vorhanden ist. Im Zusammenspiel mit der derzeitigen heißen und trockenen Wetterlage besteht dadurch ein stark erhöhtes Waldbrandrisiko mit nicht unerheblichen Gefahren für die Waldnutzerinnen und -nutzer. Die Allgemeinverfügung gilt daher zunächst unbefristet, bis sich die Wetterlage grundlegend geändert hat.
Auch bei der nach wie vor möglichen Nutzung der Wälder sind alle Personen aufgefordert, sich der angespannten Lage entsprechend zu verhalten, aufmerksam zu sein und umsichtig zu handeln. Die Allgemeinverfügung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Landkreis Meißen - Bekanntmachungen und Bekanntgaben (kreis-meissen.org).