Leerstandsmanagement & Förderung

Leerstandsmanagement im Fördergebiet "Äußerer Stadtring"

Ziel/ Zweck des Leerstandsmanagements

Die Grundlage des Leerstandsmanagements bildet die Erfassung des Leerstandes im Fördergebiet „Äußerer Stadtring“. Anhand der Grundlage konnten Leerstände bewertet und priorisiert werden. Für die weitere Stadtentwicklung im Stadtteil ist die Kenntnis der Eigentümerstruktur wichtig und zeigt, dass die Privateigentümer in den Prozess eingebunden werden müssen.Dies soll ab dem 2. Quartal 2012 erfolgen.

Die Ziele bzw. der Zweck des Leerstandsmanagements für den "Äußeren Stadtring" lässt sich in folgende Punkte zusammenfassen:

  • Erfassung und Bewertung des Leerstands
  • Einbeziehung der betroffenen Privateigentümer
  • Steuerung des Leerstands durch Handlungsprioritäten

Lerrstandserfassung

Im Rahmen einer Untersuchung der TU Dresden im Jahr 2006 wurde eine visuelle Aufnahme des Leerstands in Großenhain durchgeführt. Die Daten wurden 2010/2011 genutzt, um einen Überblick über die Gebäudeart, die Gebäudenutzung, den Gebäude- zustand und den Leerstand von Wohn- und Gewerbeeinheiten im Fördergebiet „Äußerer Stadtring“ zu erlangen. 2010/2011 wurde eine weitere Methode angewendet, um den Leerstand im Fördergebiet „Äußerer Stadtring“ zu erfassen. Dabei wurden Stromanlagen (Stromzähler) die für den Bereich des „Äußeren Stadtrings“ in Frage kamen geprüft und Anlagen mit Stromverbrauch und Anlagen ohne Stromverbrauch (Nullverbrauch) festgestellt. Die visuellen Aufnahmen von 2006 wurden anschließend mit stromzählergestützten Daten abgeglichen und der Leerstand für den „Äußeren Stadtring“ auf einen aktuellen Stand gebracht.

Fazit

Der Leerstand an Wohn- und Gewerbeeinheiten ist seit 2006 leicht zurück gegangen. Ursache dafür ist vor allem der Rückbau von Gewerbeeinheiten und teilweise Wohneinheiten (Dresdner Straße, Katharinenplatz, Radeburger Straße).

Leerstand = Problem für:

  • Auslastung der technischen Infrastruktur
  • Stadtbildqualität
  • Wohnqualität
  • Image
  • Eigentümer

Ein Handeln ist notwendig unter folgenden Prämissen:

  1. Erhaltung intakter Innenstadtbereiche (Aufwertung inklusive Leerstandsreduzierung, Beachtung: altersgerecht, energieeffizient etc.)
  2. Umbau, Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude bzw. Stadtbereiche (nicht dispers/zerstreut, von Außen nach Innen, bedarfsgerechte nachhaltige Nachnutzung der Flächen)
  3. Steuerung der Wohnungsbelegung

Nach einer Wohnungsneubedarf-Prognose von Herrn Militzer (Stadtplanung Großenhain) ist davon auszugehen, dass bis 2025 insbesondere für den Kernbereich der Stadt Großenhain ein zunehmender Leerstand an Wohneinheiten zu verzeichnen sein wird. Von diesem Hintergrund ausgehend muss die Stärkung des innenstadtnahen Bereichs erfolgen. Die innenstadtnahen Wohnbereich sind vor allem für die alternde Bevölkerung von besonderer Wichtigkeit und stellen ein großes Potential dar.

Instrumente des Leerstandsmanagement

Leerstandkataster/Gebäudedatenbank (im Aufbau)
Mit Einwilligung der Eigentümer werden die leerstehenden Objekte in einer Liste  auf der Homepage von Großenhain veröffentlicht. Damit besteht die Möglichkeit, den Leerstand im „Äußeren Stadtring“  für jeden zugänglich zu dokumentieren sowie ggf. auch neue Investoren zu finden. Bei Anfragen wird der Kontakt zu den Eigentümern hergestellt.

Förderkatalog für die Privateigentümer (siehe unten)
Förderungen für Privatpersonen können vorranging über die Sächsische Aufbaubank (SAB) und der KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch genommen werden, da die Förderung kleiner Unternehmen (KU-Förderrichtlinie) bei Privatpersonen nicht angewendet werden kann. Diesbezüglich wurde ein Förderkatalog erstellt, der es den Privateigentümern ermöglicht, sich leichter in den Fördermöglichkeiten zurechtzufinden. Der Förderkatalog ist auf die Objekte im „Äußeren Stadtring“ zugeschnitten (z.B. Energetische Sanierung, Wohnraummodernisierung in Innenstädten).

Kleinunternehmen-Förderung (KU-Förderung) bis 2013
Durch die Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms VwV Stadtentwicklung sollen kleineren Unternehmen im Fördergebiet „Äußerer Stadtring“ der Großen Kreisstadt Großenhain Anreize zur Stärkung und Ergänzung der örtlichen Wirtschaftsstruktur geboten werden. Grundlage der Förderung ist die KU-Richtlinie der Stadt Großenhain.
Ziele dieser Richtlinie sind, im Fördergebiet Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu stärken, die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten zu verbessern sowie das Unternehmertum zu stärken. Weitere Informationen finden Sie im Förderkatalog (siehe unten).

Steuerung der Stadt für Schlüsselprojekte
Für prioritäre Objekte und Stadtbereiche bietet sich die Möglichkeit auf der Grundlage konkreter städtebaulicher Konzepte im Rahmen der Stadtentwicklung eine Entwicklung durch Steuerung der Stadt frühzeitig zu forcieren. Dabei muss die Stadt Großenhain selbst aktiv werden und Grundstücke kaufen, damit Schlüsselprojekte umgesetzt werden können.

Öffentlichkeitsarbeit
Über das Amtsblatts, die Presse und die Homepage der Stadt Großenhain wird die Öffentlichkeit über den Leerstand im „Äußeren Stadtring“ permanent informiert.

Neben der Durchführung rein kommunaler Maßnahmen besteht aber auch die Möglichkeit, das private Engagement zu unterstützen und ggf. auch Fördermittel bei entsprechenden Investitionen mit einzusetzen, insoweit diese mit den grundsätzlichen städtebaulichen Zielstellungen des oben genannten Handlungskonzeptes vereinbar sind und den Stadtteil nachhaltig aufwerten.
In einem ersten Schritt sollen die Belange von ausgewählten privaten Gebäudeeigentümern, deren Gebäude teilweise oder vollständig leer stehen, erfasst werden, um dann in einem zweiten Schritt mit den interessierten Eigentümern, ggf. auch unter Einbeziehung der Nutzer, mögliche Handlungsstrategien und spezifische Einzelmaßnahmen abzustimmen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um eine entsprechende Mitwirkung.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihrerseits ein grundlegendes Interesse an einer Mitwirkung besteht. Nutzen Sie dazu das bereitgestellte Formular als Rückantwort.

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