Zweite Einwohnerversammlung zu den Themen Grundsteuer, Haushalt und erneuerbare Energien

In einem repräsentativen Saal sieht man viele Stuhlreihen, auf denen Männer und Frauen sitzen und nach vorn auf eine Präsentation schauen.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/DS

Am Dienstag, 26. November 2024, fand im Sitzungssaal des Rathauses Großenhain die zweite Einwohnerversammlung des Jahres statt. Der Einladung des Oberbürgermeisters Dr. Sven Mißbach folgten 55 interessierte Gäste, darunter 20 Stadträte, Ortsvorsteher und Mitglieder der Ortschaftsräte (Foto).

Die Veranstaltung begann mit der Begrüßung und einem Überblick über die Tagesordnung. Im Fokus standen diesmal die zum 01. Januar 2025 wirksam werdende Grundsteuerreform, die finanziellen Herausforderungen für den Haushalt 2025/2026 sowie ein Bericht über die erneuerbaren Energien im Stadtgebiet von Großenhain.

Ein erstes zentrales Thema war die Anpassung der Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform. Kämmerin Mandy Herzog stellte in ihrem Vortrag zunächst die verschiedenen Grundsteuerarten und deren Bedeutung für den städtischen Haushalt vor und ging anschließend auf die Grundsteuerreform ein. Nach der Reform des Grundsteuerrechts hat das zuständige Finanzamt Meißen mit Stichtag 01. Januar 2022 alle Grundsteuerwerte für sämtlichen Grundbesitz neu festgestellt. Die daraus resultierenden Grundsteuermessbeträge werden ab dem 01. Januar 2025 erstmals der Grundsteuererhebung zugrunde gelegt. Durch die Neubewertung des Grundbesitzes kommt es in allen Steuerfällen zu einer Änderung der Grundsteuermessbeträge, bei der Besteuerung des land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundvermögens (Grundsteuer A) erfolgt darüber hinaus eine Umstellung von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.

Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Großenhain. Mandy Herzog betonte, dass es trotz der Absenkung dazu kommen könne, dass einige Grundstücksbesitzer ab 2025 dennoch mehr Grundsteuern entrichten müssen als vorher was vor allem auf die vom Finanzamt ermittelten Grundstückswerte zurückzuführen sei. Geplant sei, so die Kämmerin, im zweiten oder dritten Quartal 2025 nochmals die getroffene Hebesatzentscheidung gemeinsam mit dem Stadtrat zu überprüfen.

Im zweiten Tagesordnungspunkt der Einwohnerversammlung gingen Oberbürgermeister und Kämmerin auf die schwierige Haushaltsplanung für 2025/2026 ein. Bei stetig steigenden Ausgaben und rückläufigen Einnahmen sei es kaum möglich, einen ausgeglichenen Doppelhaushalt aufzustellen, so ihr Tenor. Geplante Investitionen und Instandhaltungen müssten auf den Prüfstand gestellt, Ausgaben verringert, Einnahmen etwa durch Eintritte und Gebühren erhöht werden. Bei aktuell 1.520 möglichen Gewerbesteuerpflichtigen in der Stadt, wären nur rund 30 Prozent tatsächliche Gewerbesteuerzahler, was an verschiedenen steuerrechtlichen Bedingungen liege, so Mandy Herzog. Besorgniserregend sei aus ihrer Sicht die Tatsache, dass die Zahl der Gewerbeabmeldungen seit 2022 deutlich steige. Alles in allem seien diese und auch andere politische, wirtschaftliche und demografische Entwicklungen keine einfachen Rahmenbedingungen für die städtische Finanzsituation.  

Im dritten Tagesordnungspunkt stellte Stadtplaner Christoph Enger den aktuellen Sachstand zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Neben den Zielstellungen und strategischen Ausrichtungen der Stadt, mit welchen sich der Stadtrat in den letzten zwei Jahren intensiv auseinandergesetzt hat, sei der Einfluss auf die Entwickleraktivtäten leider sehr begrenzt bis kaum vorhanden, so der Planer, da der Gesetzgeber solche Anlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich bewertet. Im Moment, so Christoph Enger, erreichen die Stadt fast wöchentlich Anfragen von Entwicklern, wobei es für die Stadt zunehmend schwieriger werde, den Gesamtüberblick zu behalten, da Verträge auf privatrechtlicher Basis zwischen den Flächeneigentümern und den Entwicklern geschlossen würden und erst im Nachgang die Behördenbeteiligung erfolge. Aktuell, so der Stadtplaner, wisse man von konkreten Plänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang der Bahnstrecke Berlin–Dresden (im Bereich Walda/Nasseböhla), sowie in der Nähe von Skassa und Zschauitz. Im Bereich der Windkraft bestehen konkrete Entwickler-Aktivitäten nördlich des Ortsteiles Stroga und südlich des Ortsteiles Skassa. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Ausgangslage seien aber Entwickler-Aktivitäten an weiteren Standorten nicht auszuschließen. Mit dem Regionalen Planungsverband wolle man daher zeitnah Kontakt aufnehmen, um über den geplanten Teilregionalplan „Energieversorgung/Windenergie“ ins Gespräch zu kommen und die Planungen für das Stadtgebiet in Erfahrungen zu bringen, so Oberbürgermeister Sven Mißbach. Als Stadt könne man sich nicht mehr die Frage stellen „ob“ diese Anlagen kommen, sondern nur noch „wann“ und „wie“ die Bürgerschaft und Stadt daran partizipieren können.  

Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einer offenen Fragerunde, bei der Einwohnerinnen und Einwohner Anliegen und Anregungen einbrachten. Zur Sprache kamen hierbei etwa die Gestaltungssatzung der Stadt aber auch Sorgen in Bezug auf die geplanten Windkraftanlagen.

Die nächste Einwohnerversammlung ist für den 08. April 2025 geplant. Das Protokoll der aktuellen Sitzung sowie die dazugehörigen Präsentationen wird nach Fertigstellung im Ratsinformationssystem der Stadt Großenhain veröffentlicht und stehen dann zum Nachlesen zur Verfügung.

Nachtrag: In der Sitzung des Stadtrates am 27. November wurden die Hebesätze ab dem 01. Januar 2025 für die Grundsteuer A auf 300 v. H., für die Grundsteuer B auf 385 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessebeträge festgesetzt.

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