Vorsorge für Brandgefahr

Aufgrund der anhaltenden extremen Trockenheit und weiter prognostizierter Hitze sowie damit verbundener extremer Brandgefahr bittet die Stadtverwaltung Großenhain um die Einhaltung und Beachtung nachfolgend genannter Verhaltensregeln:

  • Gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Großenhain können zur Feier von Hochzeiten und Ehejubiläen Ausnahmen zum Abbrennen von Feuerwerken erteilt werden. Bis auf weiteres erlässt die Stadt Großenhain, entsprechend der Polizeiverordnung der Stadt Großenhain, jedoch ein absolutes Feuerwerksverbot. In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich darauf verwiesen, dass das illegale Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt ist und entsprechend geahndet wird.
  • Das Abbrennen von Wegrändern ist ebenfalls hochgefährlich und untersagt. „Die Menschen unterschätzen, wie schnell die Hitze angrenzende Pflanzungen in Flammen aufgehen lassen kann. Wenn man dann noch neben Thujahecken oder anderen Gehölzen mit ätherischen Ölen den Unkrautbrenner einsetzt, ist man mehr als leichtsinnig. Schnell können dadurch Sachwerte und Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Mögliche Einsätze der Feuerwehr zahlt bei grober Fahrlässigkeit immer der Verursacher. Das kann richtig teuer werden!“, mahnt Matthias Schmieder, Geschäftsbereichsleiter Stadtkultur und Ordnung.
  • Auch das Abbrennen von Kleinstfeuern, bei deren Grundfläche ein Durchmesser von einem Meter und eine Höhe von einem Meter nicht überschritten werden oder das Abbrennen in Feuerschalen oder Feuerkörben, die zwar laut Polizeiverordnung erlaubnisfrei sind, sollte momentan unterbleiben. Selbst wenn der Aufstellort der Schalen sicher und feucht ist, kann ein kleiner Funkenflug im Handumdrehen ein großes Feuer entfachen. Es sollte außerdem keinerlei Müll wie Plaste- oder Glasflaschen sowie Zigarettenkippen in Wäldern, Parks und Grünanlagen achtlos liegen gelassen werden. Die Brennglaswirkung von Glas oder eine noch brennende Zigarette können sehr schnell einen Brand auslösen.
  • Das Betreten der Wälder richtet sich nach den Verboten der Waldbrandstufen, sollte aber momentan grundsätzlich ebenfalls vermieden werden.
  • Autobesitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst nur auf befestigten Flächen zu parken. Die Abstrahlung von Auspuff und Katalysator sowie der heiße Motor können trockenes Gras unter dem Fahrzeug schnell entzünden.

Die Bürger der Stadt Großenhain werden um umsichtiges Verhalten und Beachtung dieser Hinweise gebeten. Bitte sprechen Sie auch fahrlässig handelnde Mitbürger an, denn es geht um die Sicherheit aller. Ordnungswidrigkeiten können mit einer entsprechenden Geldbuße bis 1.000,00 Euro geahndet werden.

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