Stadtrat und Oberbürgermeister sprechen sich für Erhalt der Stadtbuslinie aus
In der Kreistagssitzung am 13. Oktober 2022 wurden Einsparmöglichkeiten im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Meißen vorgestellt. Zielsetzung war es, durch Einsparungen den Kreishaushalt zu entlasten und so der angespannten Finanzlage zu begegnen. In Rede standen Kürzungen in Höhe von zehn Prozent in den kommenden zwei Jahren. Die Stadtbuslinie in Großenhain gehört dabei zu jenen Verbindungen, die nach Ansicht der Landkreisverwaltung dem Rotstift zum Opfer fallen müsse.
„Glücklicherweise kam es in der Kreistagssitzung zu keiner Entscheidung, doch die öffentlich gemachten Pläne haben viele Bürger, darunter vor allem ältere Fahrgäste der Stadtbuslinie empört“, so Oberbürgermeister Mißbach. „In Zeiten des demografischen Wandels, bundespolitischer Diskussionen um das 49-Euro-Ticket und mit Blick auf die Einsparung von CO2-Immissionen, Klimaschutz und Mobilitätswende sei es das absolut falsche Signal, das ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum noch weiter einzuschränken“, ist der Großenhainer Rathauschef überzeugt.
Eine Meinung, die auch der Stadtrat der Stadt Großenhain vertritt. Aus diesem Grund unterzeichneten Mario Gieb, Fraktionsvorsitzender der Fraktion „Gemeinsam für Großenhain“ und ehrenamtlicher Stellvertreter des OB, und Oberbürgermeister Sven Mißbach in der Stadtratssitzung am 8. Februar ein gemeinsames Schreiben an Landrat Ralf Hänsel (Foto). Darin sprechen sich Stadt und Stadtrat für den Erhalt der Stadtbuslinie aus. „Immer wieder erreichen uns Bitten, die Stadtbuslinie auch auf andere Stadtteile auszuweiten und damit die Anbindungen an Einrichtungen der Nahversorgung zu verbessern. Einen Wunsch, den wir angesichts der wachsenden Überalterung unserer Stadtgesellschaft sehr gut nachvollziehen können“, betont Mario Gieb.
Die Stadt hofft darauf, dass der Landkreis seine ÖPNV-Pläne nochmals kritisch überdenkt und letzten Endes von Kürzungen abrückt. Erwartungen, die angesichts der geplanten zusätzlichen 136 Millionen Euro des Bundes für den ÖPNV in Sachsen berechtigt erscheinen. Diese höhere Zuweisung, so das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, sollen die fünf kommunalen Zweckverbände unmittelbar erhalten. In Abstimmung mit ihren Mitgliedern, den Landkreisen, Kreisfreien Städten und einzelnen Großen Kreisstädten, können diese Mittel dann sowohl für den Schienenpersonennahverkehr als auch für den straßengebundenen ÖPNV verwendet werden.