Sprechzeiten der Stadtverwaltung Großenhain vor, zwischen und nach den Feiertagen
Am 11. Dezember, nach dem Redaktionsschluss des Großenhainer Amtsblattes, wurde die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen veröffentlicht, die am 14. Dezember in Kraft trat. Aus diesem Grund sind die im Amtsblatt veröffentlichten Sprechzeiten der Stadtverwaltung leider nicht mehr aktuell.
Das Rathaus Großenhain bleibt voraussichtlich bis zum 11. Januar 2021 für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit der Großenhain-Information und der Sachgebiete ist bis zum 22. Dezember gegeben. Im neuen Jahr ist die Erreichbarkeit ab dem 4. Januar gewährleistet. Die Öffnung der Großenhain-Information und des Einwohnermeldeamtes am ersten Samstag des Monats entfällt im Januar ersatzlos. Das Standesamt der Stadt Großenhain ist auf elektronischem Weg (E-Mail: UBraunger[at]stadt.grossenhain.de) am 28.12., 29.12. und 30.12.2020 erreichbar.
Die öffentliche Auslegung des Landkreises Meißen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Antrag der Großenhainer Gesenk- und Freiformschmiede GmbH - erfolgt vom 11. Dezember 2020 bis einschließlich 11. Januar 2021 im Landratsamt Meißen und in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, zweites Obergeschoss. Aufgrund der Corona-Bestimmungen ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03522 304-247 möglich.
Die Zabeltitz-Information bleibt ab dem 18. Dezember geschlossen. Ab der zweiten Januarwoche stehen die Mitarbeiter gern wieder für telefonische und elektronische Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Großenhain, des Stadtbauhofes und der nachgeordneten Einrichtungen wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes und gutes Jahr 2021.