Rückkehr zum allgemeinen Besucherverkehr im Rathaus Großenhain
Im Zuge der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die am 3. April in Kraft trat, öffnet das Rathaus Großenhain wieder für den regulären Besucherverkehr, unter Beachtung der empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln. Ab dem 4. April gelten damit wieder die gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten:
Montag |
09:00 – 12:00 Uhr, Großenhain-Information auch 13:30 – 16:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch |
keine Sprechzeit |
Donnerstag |
09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
Freitag |
09:00 – 12:00 Uhr |
Ab Mai: jeden ersten Samstag im Monat |
09:00 – 12:00 Uhr |
Am Mittwoch erreichen Bürgerinnen und Bürger die Großenhain-Information von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (03522 304-0) und per E-Mail (stadtverwaltung@grossenhain.de).
Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften für die Oberbürgermeisterwahl im Juni ist bis zum 7. April, 18:00 Uhr, möglich. Das Einwohnermeldeamt ist an diesem Tag deshalb bis 18:00 Uhr geöffnet.
Anmeldungen von Flüchtlingen aus der Ukraine im Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain erfolgen montags von 13:30 bis 16:00 Uhr und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr - nur nach telefonischer Anmeldung, um Wartezeiten zu reduzieren. Die Stadtverwaltung bittet dafür um eine vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung durch die privaten Wohnungsanbieter/Helfer unter 03522 304-144.
Alle Rathaus-Besucher müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Gebäudes und während des Aufenthaltes tragen. In Bereichen mit Besucherverkehr (Eingangs- und Wartebereiche, Treppenhaus, öffentliche Toiletten, Fahrstuhl etc.) gibt es zusätzliche Hygienevorkehrungen. Besucher werden außerdem gebeten, auf die Abstandsregeln zu achten und Warteschlangen zu vermeiden.