Rathaus Großenhain bleibt ab Montag für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen

Das Foto zeigt eine Außenaufnahme des heutigen dreigeschossigen Rathauses von Großenhain. Man sieht viele Fenster und den Rathausturm.
Foto: Steffen Peschel

Aufgrund des Infektionsgeschehens und der geplanten neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen wird ab kommenden Montag, 14. Dezember, im Rathaus Großenhain kein allgemeiner Besucherverkehr mehr möglich sein. Diese Einschränkung gilt voraussichtlich bis zum 11. Januar 2021.

Im Rahmen der Sprechzeiten erreichen Bürgerinnen und Bürger die Großenhain-Information und die Fachämter nach wie vor per Telefon und auf elektronischem Wege. Zuständigkeiten und Kontaktdaten sind unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ aufgeführt. Gern helfen auch die Mitarbeiterinnen der Großenhain-Information (03522 304-0) dabei, den Kontakt zum gewünschten Ansprechpartner zu vermitteln.

Persönliche Termine mit Mitarbeitern der Verwaltung sollten nur dann erfolgen, wenn diese unaufschiebbar sind. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür zwingend erforderlich. Besucherinnen und Besucher werden zum Termin am Haupteingang des Rathauses durch den entsprechenden Mitarbeiter der Verwaltung in Empfang genommen.

Im Rathaus gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch eine Erfassung der Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher ist notwendig.

 

Hinweis: Seit dem 30. November gelten bereits Einschränkungen im Besucherverkehr. Dieser ist bis zum 11.12.2020, ohne vorherige Terminvereinbarung, nur am Dienstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Sprechzeiten bleibt die Großenhain-Information geschlossen, auch die Öffnung der Großenhain-Information und des Einwohnermeldeamtes am ersten Sonnabend des Monats entfällt bis auf weiteres.

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