Öffentliche Auslegung Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 der Großen Kreisstadt Großenhain

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den Haushaltsplan in der Zeit vom 27. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 elektronisch auf dem Beteiligungsportal der Stadt Großenhain unter folgendem Link einzusehen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossenhain/beteiligung/themen/1050793.
Möglichkeit zur Einwendung
Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO können Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Großenhain in der Zeit vom 27. März 2025 bis einschließlich 15. April 2025 Einwendungen gegen den Haushaltsplan erheben.
Die Einwendungen können schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:
Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Finanzen und Bildung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain
Alternativ können Einwendungen auch mündlich zur Niederschrift erhoben werden. Hierfür ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter den Rufnummern 03522 304-235 oder 03522 304-234 erforderlich. Die mündliche Niederschrift erfolgt in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Bildung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain.
Über alle fristgemäß eingegangenen Einwendungen wird der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in einer öffentlichen Sitzung beraten und beschließen.