Neugestalteter Spielplatz an der „Faunhöhe“ eingeweiht
Rund 50 Spiel- und Bolzplätze können in Großenhain und den Ortsteilen zum Klettern, Schaukeln und Toben genutzt werden. Einer der beliebtesten Plätze, der Spielplatz an der sogenannten Faunhöhe gegenüber dem NaturErlebnisBad, wurde heute den kleinen Nutzern nach umfangreicher Sanierung übergeben.
Der Neugestaltung vorausgegangen war ein Gestaltungswettbewerb. Nachdem eine Jury - unter Beteiligung zahlreicher Kinder - den Preisträger, die Firma Grasreiner Design Holzgestaltung aus Dresden, ermittelt hatte, wurde der Spielplatz in den zurückliegenden Monaten für rund 91.000 Euro erneuert, attraktiver gestaltet und bietet nun viele neue Möglichkeiten zum Zeitvertreib wie eine neue Doppelschaukel, ein Turnpfad aber vor allem den neuen Kletterturm, die sogenannte „Faunhöhle“.
Gebaut wurde der ursprüngliche Spielplatz in Vorbereitung der 3. Sächsischen Landesgartenschau im Jahre 2001. Aufgrund seiner zentralen Lage in der Stadt und im Landesgartenschaupark ist er einer der am intensivsten genutzten Spielplätze der Stadt. In Anbetracht der starken Inanspruchnahme waren nach 19 Jahren zahlreiche Geräte und Geräteteile verschlissen. Ein Reparaturaufwand stand nach Einschätzungen der Stadt nicht mehr im Verhältnis. Deshalb wurde an gleicher Stelle ein Ersatzneubau geplant. Die Förderung erfolgte über das Bund-Länder-Programm Stadtumbau, da sich der Spielplatz in dieser Gebietskulisse befindet. 66,66 Prozent der förderfähigen Kosten wurden als Zuschuss gewährt. Ziel des Ersatzneubaues war es, einen Spielplatz vorwiegend für die Altersgruppe 6 bis 12 Jahre zu errichten, aber auch einen Kleinkinderspielbereich für 2- bis 6-Jährige zu integrieren – ein vielfacher Wunsch junger Eltern. Daher entstand ein separater Kleinkinderbereich mit Minirutsche und Balancierelementen. Die noch intakte Röhrenrutsche, die Seilpyramide sowie die Wippe wurden im neuen Spielplatz integriert sowie Bezug auf die Sagenfigur des „Faun“ genommen.
Hinweise:
Die Nutzung der stätischen Spiel- und Bolzplätze ist unter Beachtung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Auf Spielplätzen gilt laut § 3 Abs. 7 der Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 für Kinder ab dem zehnten Geburtstag und Erwachsene die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Eine Übersicht über alle Spiel- und Bolzplätze und ihre Ausstattung findet sich unter https://www.grossenhain.de/spielplaetze.html.