Es gilt Maskenpflicht auf dem Haupt- und Frauenmarkt
Mit Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 und der 4. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung besteht eine Maskenpflicht auf stark fußgängerfrequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen.
Die Stadt Großenhain wendet diese Maskenpflicht für den Hauptmarkt und den Frauenmarkt an.
Der Stadtbauhof wird an den Zufahrtstraßen des Haupt- und Frauenmarktes Hinweisschilder anbringen, die nochmals auf diese Pflicht hinweisen.
Ziel dieser Entscheidung ist es unter anderem, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen und die medizinischen Einrichtungen zu entlasten.