Landkreis untersagt Wasserentnahme
Der Landkreis Meißen hat eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern, das sind Bäche, Flüssen und Seen, erlassen.
Damit wird die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) zu Bewässerungszwecken untersagt. Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.
Den vollständigen Wortlaut der Verfügung können Sie HIER lesen.