Landkreis Meißen: Vierte Allgemeinverfügung und Bekanntmachungen zur Corona-Pandemie

Das Landratsamt Meißen hat auf seiner Website am heutigen Tage das Erreichen des maßgeblichen Inzidenzwertes bekannt gemacht. Die Bekanntmachung kann unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html eingesehen werden. Nach RKI beträgt der heutige Inzidenzwert 213,1 (30.11.2020, 00:00 Uhr).

Zudem hat das Landratsamt Meißen heute die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese tritt am morgigen 1. Dezember 2020 in Kraft. Die Vierte Allgemeinverfügung ist ebenfalls auf der Website des Landkreises Meißen http://www.kreis-meissen.org/3345.html unter Bekanntmachungen zu finden.

Grundlage ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die verschiedene Regelungen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte vorsieht, wenn der Inzidenzwert die Marke 50 bzw. 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.

Auch wenn der Landkreis Meißen nach den maßgeblichen Inzidenzwerten des RKI noch nicht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 überschritten hat, gelten ab morgen bereits die strengeren Beschränkungen. Gründe dafür sind die Inzidenzwerte in den umliegenden Landkreisen und der Kreisfreien Stadt Dresden, die bspw. durch den Austausch von Pendlern auch in den Landkreis einwirken, sowie die bereits absehbare Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Meißen selbst. Die Landkreise haben sich daher auf einheitliche Regelungen verständigt.

Die Vierte Allgemeinverfügung regelt unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an unterschiedlichen Orten sowie die Abgabe und den Konsum von Alkoholika. Zudem ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe zählt die Allgemeinverfügung auf.

Der Landkreis Meißen hat weiterhin für die Bewohnerinnen und Bewohner des AWO-Pflegewohnheims Rödern in Ebersbach die Quarantäne bis zum 10. Dezember verlängert. Auch diese Allgemeinverfügung ist auf www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen zu finden.

(Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen)

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