Kommt der Winter oder kommt er nicht?
Eine Vorhersage zu treffen, wie der Winter in diesem Jahr ausfällt, gleicht derzeit eher einem Lotteriespiel. Die Mitarbeiter des Großenhainer Bauhofes haben trotz Sonnenschein und spätsommerlichen Temperaturen am 24. Oktober den „Tag der Winterdienstbereitschaft“ durchgeführt. Dabei werden alljährlich nicht nur die Schichtpläne besprochen, Kenntnisse über Einsatz- und Sicherheitsvorschriften aufgefrischt sowie aktuelle Entwicklungen vorgestellt, sondern es wird mit einem Probeaufbau der Fahrzeuge und Geräte überprüft, ob alles einsatzfähig ist. Mit diesem Probeaufbau wird ein schnelles Umrüsten der Fahrzeuge gewährleistet, sollten Väterchen Frost und Frau Holle Großenhain einen Besuch abstatten.
Planmäßig beginnt die Winterdienstsaison jährlich am 31. Oktober und endet am 31. März, natürlich immer in Abhängigkeit von der jeweiligen Witterung. Sollte der bevorstehende Winter länger andauern, rücken die Fahrzeuge entsprechend auch noch nach diesem Zeitraum zu Räum- und Streueinsätzen aus. Das Stellen der Schneezäune erfolgt Anfang Dezember, wenn die Felder nicht mehr von den Nutzern befahren werden und ihre „Winterruhe“ haben.
Den Winterdienst führen der Stadtbauhof und die Agrargenossenschaft Bauda e.G. aus. Dabei werden die Gemeindestraßen in den Ortsteilen Krauschütz, Skäßchen, Skaup, Strauch, Stroga, Uebigau und Nasseböhla durch die Agrargenossenschaft Bauda e.G. betreut. Um die anderen Ortsstraßen, die im Winterdienstplan enthalten sind, kümmern sich die Bauhofmitarbeiter. Darüber hinaus werden durch die Agrargenossenschaft - unter Einhaltung der Straßenanliegersatzung - auch die Anliegerpflichten, wie zum Beispiel die Gehwege an städtischen Grundstücken in den genannten Ortsteilen, wahrgenommen. Der Bauhof sowie die von der Stadt beauftragte Agrargenossenschaft sind montags bis freitags von 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr unterwegs. An den Wochenenden und Feiertagen wird ab 05:00 Uhr mit dem Einsatz begonnen. Je nach Witterung wird an allen Tagen in Schichten gearbeitet. Ziel ist es, die erste Tour gegen 07:30 Uhr zu beenden. Die Winterdienstfahrzeuge fahren nach einem festgelegten Tourenplan und bei Bedarf auch mehrmals. Um Verständnis bittet die Stadt Großenhain schon jetzt, falls die Winterdienstfahrzeuge den Schnee auf seitliche Flächen schieben müssen, sollten keine anderen Möglichkeiten der Ablagerung bestehen.
Die Stadt Großenhain hat derzeit in zwei Silos etwa 65 Tonnen Streusalz eingelagert. Zudem stehen in der Lagerhalle noch etwa 40 Tonnen Streusalz zur Verfügung. In einem weiteren Silo warten circa 25 Kubikmeter Ulopor auf ihren Einsatz. Dabei handelt es sich um einen umweltfreundlichen Blähschiefer, der wie Splitt aussieht. Sollten Nachlieferungen der Streumittel nötig werden, ist dies erfahrungsgemäß kurzfristig möglich.
Winterdienstpläne an verschiedenen Stellen einsehbar
Die aktuellen Winterdienstpläne haben sich in den letzten Jahren bewährt. Zumal bei starken Schneefällen und extremen Wettersituationen zusätzlich zum regulären Winterdienst Firmen in den einzelnen Ortsteilen zur Unterstützung hinzugezogen werden können.
Auf der Homepage der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Aktuelles aus dem Rathaus – Aktuelle Stadtthemen – Winterdienst“ und in den jeweiligen Schaukästen der Ortsteile können die Winterdienstpläne 2018/2019 ab sofort eingesehen werden. Darüber hinaus liegen sie auch in der Großenhain-Information im Rathaus sowie in der Zabeltitz-Information aus.
Grundstückseigentümer sollten ebenfalls vorsorgen
Auch alle Grundstückseigentümer in der Stadt und den Ortsteilen werden gebeten, Schneeschieber und Co. aus dem Sommerschlaf zu holen und ausreichend Streumittel anzuschaffen. Jeder Grundstückseigentümer sollte sich im Vorfeld auch noch einmal in der „Straßenanliegersatzung der Stadt Großenhain“ informieren, welche Räum- und Streupflichten bestehen. Die Straßenanliegersatzung ist im Internet abrufbar und kann ebenfalls in den vorgenannten Infopunkten der Stadt Großenhain eingesehen werden. Laut Straßenanliegersatzung haben Straßenanlieger bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege wie auch Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Meter, wenn kein Gehweg vorhanden ist, zu beräumen. Die Gehwege müssen werktags bis 07:30 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 08:30 Uhr so geräumt und gestreut sein, dass sie in einem ausreichend verkehrssicheren Zustand sind. Wenn sich der Schneefall fortsetzt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftreten, ist bei Bedarf erneut zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Nur wenn sich alle gemeinsam auf die weißen und frostigen Boten des Winters einstellen, kann die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden. Dann steht auch den Winterfreuden für Klein und Groß nichts entgegen.