Keine Maskenpflicht mehr im Rathaus
Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen am 3. April konnte der reguläre allgemeine Besucherverkehr im Rathaus Großenhain wieder aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die 3G-Regel nicht mehr besteht und auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rathaus aufgehoben wurde.
Besucherinnen und Besucher können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch in öffentlich zugänglichen Bereichen mit hoher Besucherfrequenz, in Wartebereichen und in Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.