Kein Weihnachtsmarkt in diesem Jahr
Der traditionelle Großenhainer Weihnachtsmarkt kann in diesem Jahr auf Grund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Diese Entscheidung wurde Anfang November in einer Beratung mit dem Oberbürgermeister Dr. Sven Mißbach getroffen. Alle Verantwortlichen haben sich diese Absage nicht leicht gemacht. Bis zuletzt wollte die Stadtverwaltung an den Planungen festhalten.
Nach jeder neuen Allgemeinverfügung und Corona-Schutz-Verordnung, die auf Grund von rapide steigenden Infektionszahlen von der Bundesregierung bzw. der Sächsischen Staatsregierung erlassen wurde, passten die Verantwortlichen das Konzept für die Durchführung des Weihnachtsmarktes erneut an die aktuellen Vorgaben an.
Bereits am 10. September stellte die Stadt in einer Zusammenkunft mit allen Weihnachtsmarkthändlern das Konzept für den diesjährigen Weihnachtsmarkt vor. Ebenfalls anwesend war ein Vertreter der Fördergemeinschaft „Großenhain aktiv“ e. V., um die Planungen aus Sicht der Händler zu beurteilen. Bereits zu diesem Zeitpunkt deutete sich durch das steigende Infektionsgeschehen eine zunehmende Unsicherheit an, ob die sich verschärfenden Hygieneregeln überhaupt noch sinnvoll umgesetzt werden können. Die Vorgaben, größere Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden, riefen bereits zu diesem Zeitpunkt erforderliche Einschränkungen bei der Planung hervor. Das bedeutete: keine Rodelbahn, keine Kinderbackstube, keinen Pavillon unter dem Mittelbaum, kein Schafgehege und keine Krippe.
Im Oktober legte die Bundesregierung wiederum neue Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus fest. Erneut mussten die Weihnachtsmarktplanungen kurzfristig angepasst werden, um den beliebten traditionellen Großenhainer Weihnachtsmarkt zu ermöglichen. Im Zusammenwirken mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Meißen suchten die Organisatoren nach Lösungen, um ein umsetzbares Hygieneschutzkonzept vorzuhalten. Kulturelle Programmpunkte wurden unter Einhaltung der geltenden Vorgaben in einer abgespeckten Variante geplant. Erneut bezog man alle Weihnachtsmarkthändler in die Pläne ein und führte am 27. Oktober eine weitere Zusammenkunft der Weihnachtsmarkthändler mit einem Vertreter der Fördergemeinschaft „Großenhain aktiv“ e. V. durch. Die zu diesem Zeitpunkt geltenden, strenger gewordenen Vorgaben wie zum Beispiel die Notwendigkeit einer Datenerhebung für die Kontaktnachverfolgung bei Imbiss-Ständen, eine Zugangskontrolle, damit die vorgegebene Personenzahl für die Veranstaltungsfläche nicht überschritten wird und begrenzter Alkoholausschank wurden den Händlern vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
Wenigstens einen Weihnachtsmarkt im kleinen Rahmen sollte es geben. Nach der neuesten Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 stand dann fest: Es wird eine weitere Einschränkung für Imbisshändler geben. Erläubt wäre nur der Verkauf zum Mitgeben, also Bratwurst & Co. „to go“. Nach wie vor bestehen bleibt jedoch das erhebliche Risiko, dass je nach Entwicklung der Infektionszahlen, der Markt auch im Dezember nicht öffnen oder jederzeit kurzfristig geschlossen werden muss. Dieses wirtschaftliche Risiko, gegebenenfalls Speisen vorkochen zu müssen, im Falle einer Schließung aber nicht verkaufen zu können oder einen zu hohen Warenbestand vorzuhalten, endete mit der nachvollziehbaren Entscheidung einiger Händler – egal in welcher Variante – nicht am Weihnachtsmarkt teilzunehmen. Am Ende war allen Verantwortlichen schweren Herzens klar, dass ein Weihnachtsmarkt unter den geltenden Vorgaben nicht durchführbar ist.
Ziel bleibt, wenigstens einigen Händlern - je nach aktuellen Corona-Regelungen - Gelegenheit zum Verkauf zu geben. Gegenwärtig prüft die Stadtverwaltung die Möglichkeit, einzelne und wenige Verkaufsstände in der Innenstadt aufzubauen. Zu einer heimeligen Atmosphäre in der Innenstadt tragen außerdem die Straßenbeleuchtungen, der Mittelbaum mit seinen Herrnhuter Sternen und die Weihnachtsbäumchen bei.