Inzidenzwert steigt auch im Landkreis Meißen über 50 – Corona-Schutzmaßnahmen werden intensiviert

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 609 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Dies sind 29 mehr im Vergleich zu gestern. 211 aller bislang positiv getesteten Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem gilt für 323 Kontaktpersonen von positiven Fällen eine häusliche Isolation. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell 25 Erkrankte stationär betreut, sechs von ihnen befinden sich auf der Intensivstation. 23 Personen sind insgesamt verstorben.

Der Landkreis ist verpflichtet, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen 50 Fälle bezogen auf 100.000 Einwohner überschreiten. Dieser Inzidenzwert liegt aktuell im Landkreis bei 57,1. Aus diesem Grund erlässt der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung, die zum 27.10.2020 in Kraft tritt. Diese 3. Allgemeinverfügung finden Sie unter dem Link http://www.kreis-meissen.org/3345.html.

Die neue Allgemeinverfügung legt zusätzlich zu den ohnehin zu beachtenden Schutzmaßnahmen u. a. Folgendes fest:

  • Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen und in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr. Zu den Orten in diesem Sinne gehören insbesondere Ansammlungen bei Demonstrationen, Märkte, Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs, Bahnhöfe, frei zugängliche Bank- und sonstige Automaten, Bankinstitute und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Die Anordnung gilt für alle Zeiten des regelmäßigen Publikumsverkehrs.
  • Pflicht zur Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung nicht nur in Gaststätten und Hotels, sondern in weiteren bestimmten Einrichtungen (z. B. Sportstätten, Aus- und Fortbildungseinrichtungen).
  • Schank- und Speisewirtschaften sind bereits von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zu schließen.
  • Die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken ist im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt für alle Einrichtungen, insbesondere Schank- und Speisewirtschaften, Gastronomie, Einrichtungen des Einzelhandels und Tankstellen.
  • Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Meißen erneut abgestimmten Hygienekonzeptes.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass derzeit Feiern im öffentlichen und im privaten Raum ausschließlich im Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen zulässig sind. Betriebs- und Vereinsfeiern sind untersagt.

Soweit allerdings nicht binnen zehn Tagen die Infektionszahlen unter die Schwelle von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner sinken, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum nur noch zwischen zwei Hausständen oder fünf Personen zulässig.

Die stellvertretende Landrätin, Janet Putz, appellierte angesichts der weiter steigende Corona-Infektionszahlen auch in unserem Landkreis an die Bevölkerung, weiterhin achtsam miteinander umzugehen. „Wichtig ist unser Zusammenhalt auf Abstand. Sensibilität und Augenmaß im täglichen Umgang miteinander sowie das Abwägen von „muss unbedingt“ und „kann eventuell“ sollte jede unserer Entscheidungen begleiten. Das gebietet der Respekt vor der Situation sowie vor jedem anderen Menschen sei es in der eigenen Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis, im Arbeits- oder Dienstleistungsumfeld.“

(Quelle: Pressestelle des Landkreises Meißen)

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