Hundetoiletten

Das Foto zeigt eine grüne Hundetoilette.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/DS

Seit Jahren versucht die Stadtverwaltung Großenhain, das Problem von Hundekot auf Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu lösen oder zu minimieren.

Laut Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Großenhain § 4 Abs. 3 sind Hundehalter daher im Interesse der Sauberkeit und Ordnung aufgefordert, Hinterlassenschaften der Vierbeiner im öffentlichen Raum zu beseitigen und zu entsorgen. Daher wurde das Mitführen eines geeigneten Hilfsmittels für die Aufnahme und den Transport beim Spaziergang mit dem Hund, als Grundlage einer hygienischen Entsorgung des Hundekots, in die Polizeiverordnung aufgenommen. Dies wird durch den Vollzugsdienst stichprobenartig kontrolliert.

Um die Entsorgung der Hinterlassenschaften zu erleichtern, befinden sich im Stadtgebiet momentan insgesamt sieben Hundetoiletten an folgenden Standorten:

  • Kupferberg,
  • NaturErlebnisBad,
  • Landesgartenschaupark,
  • Husarenviertel,
  • Lessingplatz,
  • Stadtpark und
  • Franz-Schubert-Allee.

Die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner kann auch in allen Papierkörben erfolgen, welche in den öffentlichen Anlagen und im Stadtgebiet aufgestellt sind.

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