Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt aus
Wie bereits in der Ausgabe Nr. 01/2020 des Großenhainer Amtsblattes bekannt gegeben, erfolgt derzeit die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushalt) der Großen Kreisstadt Großenhain.
Die Auslegung erfolgt noch bis einschließlich 28. Februar 2020 in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Finanzen und Allgemeine Verwaltung, 2. Obergeschoss, Zimmer 35, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:
Montag 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:30 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:30 Uhr-18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:30 Uhr-16:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr-12:00 Uhr
Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Großenhain können noch bis einschließlich 10. März 2020 Einwendungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Geschäftsbereich Finanzen und Allgemeine Verwaltung erheben. Dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain wird in der öffentlichen Sitzung am 11. März 2020 der Doppelhaushalt 2020/2021 zum Beschluss vorliegen.