Digitale biometrische Lichtbilder ab 01. Mai 2025 erforderlich

Ab 01. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Lichtbilder in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von zertifizierten Fotostudios, Dienstleistern oder in der Behörde selbst angefertigt und ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass-/Ausweisbehörde übermittelt werden. Lichtbilder in Papierform, selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig. Bei Erstellung von einem zertifizierten Fotostudio oder Dienstleister wird ein QR-Code ausgehändigt. Bei Vorlage des QR-Codes bei der zuständigen Behörde wird es verschlüsselt abgerufen und kann sofort verwendet werden.
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht diese Änderungen vor, um einen Identitätsdiebstahl zu verhindern insbesondere künftig Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing gezielt zu begegnen. Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder z. B. für Pass, Personalausweis und ausländerrechtliche Ausweisdokumente elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.