Coronavirus: 7-Tage-Inzidenzwert überschritten

Gemäß der Vorgabe aus § 8f Abs. 1 Satz 2 Sächsische Corona-Schutzverordnung hat der Landkreis Meißen heute bekannt gegeben, dass der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen mit Ablauf des 16. März 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (siehe Bekanntmachung vom 16.03.2021 unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Die mit der Elften Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen vom 8. März 2021 angeordneten Lockerungen von in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen treten daher am Donnerstag, den 18. März 2021 um 0.00 Uhr, außer Kraft. Dies betrifft unter anderem bestimmte Einzelhandelsgeschäfte, den Individualsport, bestimmte körpernahe Dienstleistungen sowie bestimmte öffentliche Einrichtungen.

Zudem ist ab Donnerstag, den 18. März 2021 um 0.00 Uhr, der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt.

Ab Donnerstag, den 18. März 2021 um 0.00 Uhr, gelten dann erneut eine Ausgangsbeschränkung, im Rahmen derer das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist, und ein Alkoholverbot unter anderem auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte.

Die detaillierten Folgen der Inzidenzwertüberschreitung können den Hinweisen zur Bekanntmachung entnommen werden.

Die aus der Überschreitung des Inzidenzwertes abzuleitenden Folgen ergeben sich unmittelbar aus der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Der Landkreis Meißen hat diesbezüglich keinen eigenen Handlungsspielraum.

(Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen)

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