Corona-Situation im Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen wurden seit gestern 87 weitere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet, so dass sich die Gesamtzahl der positiv Getesteten auf insgesamt 13.728 Personen seit Beginn der Pandemie erhöht hat. Von diesen befinden sich gegenwärtig 626 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

1.166 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 151,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 55 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Drei von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Im Vergleich zur gestrigen Statistik sind zwei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 559.

Informationen zum Laien-Schnelltest

Das Gesundheitsamt hat unter http://www.kreis-meissen.org/15946.html Informationen zum Laien-Schnelltest bereitgestellt. Neben einem Infoblatt zum Verhalten bei positivem Ergebnis kann ein Formular zur Eigenbescheinigung des Antigen-Selbsttests heruntergeladen werden.

Allgemeinverfügung zur Absonderung aktualisiert

Heute tritt die Zwölfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Sie regelt die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen und ersetzt die bis gestern gültige Zehnte Allgemeinverfügung.

Neu ist eine generelle Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für eine positiv getestete Person. Diese gilt nach der Durchführung eines PCR-Tests, eines Antigenschnelltests durch Dritte sowie eines Selbsttests unter fachkundiger Aufsicht. Außerdem müssen Erkrankte nun mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor eine Quarantäne beendet werden kann. Auch für Kontaktpersonen der Kategorie 1 kann die 14-tägige Quarantäne nicht mehr verkürzt werden.

Die neue Allgemeinverfügung regelt darüber hinaus, dass Personen, die über eine vollständige Impfung verfügen, dennoch in Quarantäne müssen.

Wem ein Antigenschnelltest ohne fachkundige Aufsicht ein positives Ergebnis zeigt, gilt seit heute als Verdachtsperson. Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstands-Angehörigen über den Verdacht auf eine Infektion zu informieren und auf das Gebot zur Kontaktreduzierung hinzuweisen. Sie haben zwingend einen PCR-Test durchführen zu lassen.

(Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen)

Tagesstatistik

Den aktuellen Tagesbericht, der die Infektionszahlen widergibt, finden Sie unter http://www.kreis-meissen.org/16190.html (rechte Spalte "Downloads").

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