Bildung des Gemeindewahlausschusses für die am 26. Mai 2019 stattfindenden Kommunalwahlen

Beispielbild Wahlen
Grafik: Stadtverwaltung Großenhain

Für die am 26. Mai 2019 stattfindende Kommunalwahl ist gemäß Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Bei der Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden.

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und die Stellvertreter der Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge bei diesen Wahlen dürfen dem Gemeindewahlausschuss nicht angehören.

Interessierte Bürger sowie Vertreter der Parteien und Wählervereinigungen werden aufgerufen, bis zum 30. Oktober 2018 ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes formlos schriftlich oder persönlich im Sachbereich Organisation und Wahlen der Stadtverwaltung Großenhain (Zimmer 1; 1. OG), Hauptmarkt 1 in 01558 Großenhain zu erklären.

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