Aufnahmeverfahren in den Grundschulen der Stadt Großenhain

Foto zeigt die Außenansicht der Grundschule Zabeltitz.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 geboren wurden, werden zum 31. August 2020 schulpflichtig.

Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) am 3. September 2019 und am 4. September 2019 in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes.

Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 16. Mai 2018. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule Bobersberg und die 4. Grundschule „Am Schacht“ wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger.

Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen.

Auskünfte über die jeweiligen Schulbezirke erhalten Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Telefon: 03522 304-216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de/satzungen-verordnungen/articles/kita-schulen-sport-kultur-4870.html.

Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.

Zurück

powered by heitech.net