Amtliche Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2022
Jährlich wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Europa beurteilen zu können, sind international vergleichbare Daten zu den genannten Themen unverzichtbar. Das Mikrozensus-Frageprogramm in 2022 enthält neben Fragen der europaweit durchgeführten EU-Arbeitskräftestichprobe auch Informationen zur Internetnutzung sowie Fragen zur Wohnsituation der Haushalte.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragten können sich entweder telefonisch von geschulten Erhebungsbeauftragten befragen lassen oder den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier ausfüllen.
Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken. Auf Grund der Coronasituation wird gegenwärtig ausschließlich telefonisch und nicht persönlich direkt im Haushalt befragt.
[Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen]
Hinweis
Beim Mikrozensus und/oder Zensus 2022 werden die Interviewerinnen und Interviewer Erhebungsbeauftragte genannt und haben einen entsprechenden Ausweis. Dieser ist zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Fragen Sie nach diesem Ausweisdokument, wenn Sie sich unsicher sind. Im Zweifelsfall rufen Sie die Polizei.
Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen sich in jedem Fall im Vorfeld schriftlich an. Befragte müssen die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen.
Die Interviewerin oder der Interviewer dürfen keine Auskunft über oder Aushändigung verlangen von:
- Sozialversicherungsausweisnummer
- Sozialversicherungsnummer
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterschrift
- Geld
- persönliche Benutzerkennungen
- persönliche Passwörter
- Bank-, Kreditkarten
- Kontoinformationen
- E-Mail-Adresse
- Geplante Urlaube
- Teilnahme an Verlosung oder Gewinnspiel
- Annahme einer Belohnung (zum Beispiel Geschenke oder Reisen)
Keiner der genannten Punkte wird von den Interviewerinnen bzw. Interviewern des Zensus 2022 erfragt. Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie bitte sofort die zuständige Polizeidienststelle und informieren Sie Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung, Ihre Erhebungsstelle oder das statistische Amt des Landes, das für Sie zuständig ist.
Diese und weitere Informationen dazu erhalten Sie auch unter: https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/Faktencheck/faktencheck.html.