Pressemitteilungen

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Landkreis Meißen: Sechste Allgemeinverfügung erlassen

Vierte Allgemeinverfügung tritt außer Kraft

Am Mittwoch, 09.12.2020, hat der Landkreis Meißen die Sechste Allgemeinverfügung zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.org am 10. Dezember 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 1. Dezember 2020 außer Kraft.

 

 

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Aktuelle Corona-Situation im Landkreis Meißen

Beim heutigen Treffen des Krisenstabs Infektionsschutz im Landkreis Meißen war der Ernst der Lage zu spüren. Landrat Ralf Hänsel erklärte: „Der Landkreis liegt deutschlandweit beim Inzidenzwert innerhalb der zehn am stärksten betroffenen Landkreise, die Lage stellt sich jeden Tag dramatischer dar.“ So sei zum Beispiel aktuell das erste Altenpflegeheim im Landkreis gemeldet, dass aufgrund der Personalsituation nicht mehr in der Lage sei, seine Heimbewohner zu versorgen. Hier kümmerte sich bereits das Gesundheitsamt mit Ressourcen der Bundeswehr um Unterstützung. Auch in den Elblandkliniken würden die Kapazitäten immer enger.

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Corona-Situation im Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen sind bislang 3.920 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich gegenwärtig 1.101 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 79 neu infizierte Personen hinzugekommen. Zudem halten sich aktuell 1.375 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf.

 

 

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Corona-Situation im Landkreis Meißen

Notbekanntmachung zur Überschreitung der Inzidenz von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 3.584 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.109 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 182 neu infizierte Personen hinzugekommen. Es sind aktuell 1.270 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

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Maskenpflicht auf dem Haupt- und Frauenmarkt

Mit Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 und der 4. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung besteht eine Maskenpflicht auf stark fußgängerfrequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen. Die Stadt Großenhain wird diese Maskenpflicht für die Gebiete Hauptmarkt und Frauenmarkt anwenden.

 

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