Seen und Bächen geht das Wasser aus

Das Foto zeigt einen Pegelmesser im Elligastbach bei Stroga. Die Wassertiefe beträgt nur 12 Zentimeter.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/MP

Seit mehreren Wochen gab es in der Großen Kreisstadt Großenhain und den Ortsteilen keine nennenswerten Niederschläge mehr. Zusätzlich stiegen die Temperaturen auf weit über 30 Grad. Das Ergebnis ist ein Niedrigwasserstand in Bächen, Flüssen und Teichen wie beispielsweise am Pegel Stroga, der nur noch ca. 12 Zentimeter Wassertiefe aufweist (Foto). Einzelne Bäche wie der Thiemiggraben im Bereich Waldaer Straße sind bereits komplett ausgetrocknet. Die aktuelle Dürresituation hat laut dem Landratsamt Meißen mittlerweile zu Niedrigwasserständen geführt, die in den vergangenen 30 Jahren noch nie verzeichnet wurden.

Auf Grund dieser angespannten Situation in den Gewässern hat der Landkreis Meißen am 22. Juli 2022 eine Pressemitteilung herausgegeben. In dieser wird an die Gemeinden, Städte und an die Bürger appelliert, sparsam mit der Ressource „Wasser“ umzugehen. Hierzu zählt vor allem, die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern einzustellen und sämtliche Entnahmeeinrichtungen, wie z. B. Pumpen oder Schläuche, aus den Gewässern zu entfernen. Grundlage dieser Pressemitteilung des Landkreises Meißen bildet die „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“ (Stand: 12. Juli 2019). Diese Vorschrift ist seit 2019 durchgehend gültig.

Aus ihr geht hervor, dass Verstöße mit einem Bußgeld von 1.000 Euro bis 50.000 Euro geahndet werden. Des Weiteren wird durch diese Vorschrift die Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken untersagt, auch wenn im Vorfeld eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Überprüft wird die Einhaltung des Wasserentnahmeverbots durch den Landkreis Meißen selbst. Kontrollen zur Einhaltung der Entnahmebeschränkungen werden intensiviert und insbesondere auf die Morgen- und Abendstunden ausgeweitet. Für jeden Hinweis in Bezug auf einen Verstoß ist der Landkreis dankbar. Ansprechpartner im Landratsamt Meißen sind: Nils Richter (Nils.Richter@kreis-meissen.de / Telefon: 03521 725-2385) und Sabrina Mittag (Sabrina.Mittag@kreis-meissen.de / Telefon: 03521 725-2364).

Ein sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser umfasst nicht nur den Umgang mit Oberflächengewässern. Auch private Brunnenanlagen oder Niederschlagssammelbehälter (Zisternen, Regentonnen o. Ä.) sind hier inbegriffen. Natürlich gibt es bei der Nutzung des privaten Brunnens keine Einschränkungen oder Verbote seitens des Landkreises oder der Gemeinde. Dennoch kann auch im privaten Bereich einiges getan werden, um Wasser effizient einzusetzen. Hier empfiehlt der Landkreis Meißen Folgendes: Bewässern Sie Ihre Pflanzen seltener, dafür pro Bewässerung mit einer größeren Menge. Des Weiteren wird eine wurzelnahe Bewässerung empfohlen. Durch beide Maßnahmen wird das Wasser für die Pflanzen verfügbar und kann von den Wurzeln aufgenommen werden, da eine ausreichende Durchfeuchtung des Bodens erreicht wird. Weiterhin wird eine Bewässerung am Morgen bzw. am Abend (nach Sonnenuntergang) empfohlen, da in dieser Zeit lediglich eine geringe Verdunstung erfolgt und das Wasser so in tiefere Bodenhorizonte gelangt.

Um einen sparsamen Umgang mit der Ressource „Wasser“ zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung Großenhain bereits im Juli dieses Jahres alle Ortschaftsräte über die Veröffentlichungen des Landkreises schriftlich informiert und alle erforderlichen Unterlagen übersandt. Wie wichtig der sparsame Umgang mit Wasser ist, zeigt sich schon jetzt in einigen Gewässern. Durch eine zu geringe Wasserführung in den Fließgewässern wird die Selbstreinigung gestört. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die Verdünnungsfunktion (z. B. in Bezug auf Dünger von umliegenden Feldern) nicht mehr gewährleistet ist. Hierdurch kommt es zu unerwünschten Sedimentablagerungen und verstärktem Wachstum. Außerdem steigt der Unterhaltungsaufwand für die Gewässer an. Der Landkreis Meißen und die Große Kreisstadt Großenhain bitten um Mithilfe beim Wassersparen.

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