Förderrichtlinie „Ehrenamt des Landkreises Meißen“
Mit der Richtlinie des Landkreises Meißen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Ehrenamt) konnten seit 2018 bereits mehr als 650 Projekte mit mehr als einer Million Euro im Landkreis unterstützt werden. Gefördert werden Projekte zur Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis sowie zur Würdigung des Ehrenamts. Ausgereicht werden Mittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Meißen.
Förderfähig sind ausschließlich Sachausgaben. Aus Landkreismitteln können auch Kleinstprojekte beantragt werden. Pro Antragstellerin oder Antragsteller kann ein Antrag eingereicht werden. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 2.000 Euro pro förderfähigem Antrag.
Die Beispiele für geförderte Projekte sind vielfältig: so erhielt der Großenhainer Tierschutzverein e. V. 2022 finanzielle Unterstützung für ein Freilaufgehege für die Pflegekatzen, der Boxclub Radeburg e. V. konnte sich 2022 über Fördermittel zur Anschaffung eines neuen Rudergeräts für die Vereinsmitglieder freuen und der Jugend- und Freizeitzentrum Göhra e. V. organisierte 2022 mit Hilfe der Fördermittel das Dorf- und Erntefest.
Anträge für 2024 können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden:
Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Die Förderrichtlinie sowie die Formulare finden Interessierte auf der Website des Landkreises Meißen: https://www.kreis-meissen.de/DezernatSoziales. Informationen erhalten Interessierte zu den bekannten Sprechzeiten auch telefonisch unter 03521 725-3002.