Ehrenpreis des Landkreises Meißen 2025

Das Foto zeigt zwei Paar Hände. Junge Hände auf der linken Bildseite halten ältere Hände auf der rechten Bildseite.
Fotolia.com ©Syda Productions

Auch in diesem Jahr sollen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen mit dem Ehrenpreis für ein verdienstvolles bürgerschaftliches Engagement ausgezeichnet werden.

Ein langjähriger Einsatz im Sportverein, die akribische Arbeit für die Ortschronik, die Förderung des Zusammenhalts im Ort oder das ehrenamtliche Engagement für Kinder und Jugendliche – all das kann mit der Auszeichnung geehrt und soll so in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden.

Der Landkreis Meißen schreibt den Ehrenpreis 2025 öffentlich aus. Voraussetzungen für die Ehrung sind:

  • vorbildliche Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder ökologischem Gebiet sowie der Kinder- und Jugendarbeit und
  • die vorgeschlagene Person sollte ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben.

Jeder Vorschlag bedarf einer aussagekräftigen Begründung, idealerweise mit einer Auflistung der ehrenamtlichen Tätigkeiten und/oder deren zeitlichem Verlauf. Zudem muss jeder Vorschlag durch mindestens zehn verschiedene Unterschriften begleitet werden.

Vorschläge können Vereine, Verbände, Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelpersonen mit Angabe eines Kontaktes für Rückfragen noch bis zum 31. März 2025 einreichen an:

Landratsamt Meißen
Büro Landrat
Brauhausstraße 21
01662 Meißen

Die Stiftung eines Ehrenpreises für ein verdienstvolles bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Meißen hat der Kreistag Meißen im Dezember 2008 beschlossen. Der Preis – ein Becher aus Meißner Porzellan – wird seither in jedem Jahr an bis zu sechs verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger überreicht. Die Verleihung des Ehrenpreises findet in einem würdigen Rahmen, beispielsweise zum Sommerfest des Landkreises Meißen statt.

[Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen]

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