Digitaler Fortschritt: Großenhain macht weitere Behördendienste online verfügbar

Die Stadt Großenhain setzt auf Digitalisierung, um ihren Bürgerservice weiter zu optimieren und Behördengänge zu erleichtern. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden immer mehr Verwaltungsdienstleistungen digital angeboten.
Nach der digitalen Zurverfügungstellung von Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes werden ab dem kommenden Monat Angebote des Gewerbeamtes online nutzbar sein. Ab dem 01. März 2025 können Gründer und Unternehmer ihr Gewerbe bequem über ein digitales Portal an-, um- oder abmelden, ohne persönlich bei der Stadt vorstellig werden zu müssen. Für Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank bittet die Stadt um eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Gewerbeamt.
Die digitale Abwicklung spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern sorgt auch für mehr Transparenz und Effizienz. Formulare und Informationen stehen gebündelt zur Verfügung, sodass Antragsprozesse einfacher und schneller abgeschlossen werden können. Mit der fortschreitenden Digitalisierung leistet die Stadt Großenhain einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung. Das Ziel ist eine bürgerfreundliche, zeitgemäße und serviceorientierte Stadtverwaltung, die den Anforderungen einer digital vernetzten Gesellschaft gerecht wird.
Die neuen digitalen Dienste sind ab dem 01. März 2025 über die Homepage der Stadt Großenhain sowie das Serviceportal Amt24 im Bereich „ONLINE | Gewerbeanzeige Portal“ erreichbar. Weitere Informationen zu den digitalen Angeboten und alle digitalen Formulare sind auf www.grossenhain.de im Menüpunkt „Stadt Großenhain – Stadt – Stadtrecht – Formulare & Anträge“ abrufbar.