Nach der neuen DS-GVO finden Sie detaillierte Informationen über den Umgang mit Ihren Daten in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte beachten Sie, dass zur Bearbeitung Ihres Antrages entweder ein persönliches Erscheinen im Gewerbeamt möglich ist oder der Antrag/die Anträge per E-Mail oder Post übersandt werden kann/können. Eine Legitimation gegenüber dem Gewerbeamt (Vorlage eines Personalausweises etc.) ist dabei in jedem Fall notwendig. Ohne dies kann der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
Gewerbeangelegenheiten
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