Einführung
Die Energiewende der Bundesrepublik Deutschland stellt mit dem anstehenden Transformationsprozess im Energiesektor und dem damit verbundenen Ausbau erneuerbarer Energien sowohl die Bürger als auch die Wirtschaft und Kommunen vor große Herausforderungen. Die Stadtverwaltung Großenhain möchte Sie mit nachfolgender Einordnung zum aktuellen Stand auf dem Stadtgebiet von Großenhain informieren.
Gesetzliche Grundlagen
Die Planungsgeber (Kommunen bzw. Regionale Planungsverbände) stehen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mittlerweile vor der Aufgabe, eine Flächenbereitstellung zur Erzeugung erneuerbarer Energien unter Abwägung der planungsrelevanten Belange zu ermöglichen, ohne unsere Kultur-/Naturlandschaft sowie den Lebensraum für Mensch und Tier unverhältnismäßig zu beeinträchtigen bzw. zu gefährden. So muss der Freistaat Sachsen unter anderem gemäß des Windenergie-an-Land-Gesetzes (WaLG) bis 2032 2 % der Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Die Erreichung dieses Flächenziels wurde den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe übertragen. Die Große Kreisstadt Großenhain gehört zum Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge. Dieser erarbeitet derzeit einen sogenannten Teilregionalplan „Energieversorgung/Windenergie“, um das 2 %-Flächenziel für Windenergie auf die Planungsregion zu übersetzen. Mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes ist in der 2. Jahreshälfte 2025 zu rechnen.
Mit der sogenannten Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) hat der Bundesgesetzgeber Flächen in einem 200 Meter-Korridor links und rechts von zweigleisigen Bahnstrecken bzw. Autobahnen für entsprechende Vorhaben geöffnet. Eine kommunale bauleitplanerische Steuerung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. In Großenhain betrifft dies insbesondere Flächen entlang der Bahnstrecke Berlin – Dresden sowie der Neubaustrecke Medessen – Kottewitz.
Position der Stadt Großenhain
Aufgrund der Tragweite und Raumbedeutsamkeit von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien hat sich der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain bereits frühzeitig und intensiv mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien auseinandergesetzt, auch mit Blick auf die zentralen Leitziele des Stadtleitbildes >Großenhain 2030<. So wurde durch den Stadtrat die Arbeitsgruppe „Erneuerbare Energien“ gegründet, um den Interessensausgleich in Bezug auf erneuerbare Energien zu fördern und Ansätze zur strategischen Ausrichtung der Stadt Großenhain für den künftigen Umgang mit erneuerbaren Energien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu empfehlen (Entwicklung von Strategiepapieren). Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Stadtrates, den Ortsvorstehern, sachkundigen Einwohnern sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung Großenhain zusammen.
Im Ergebnis wurde das „Strategiepapier Photovoltaik“ in der Stadtratssitzung am 07. Februar 2024 (Beschlussvorlage BV 7/2024 SR) mehrheitlich beschlossen und dient der Stadtverwaltung seitdem als zentrale Arbeitsgrundlage im Zusammenhang mit Photovoltaik-Dachflächen- und Freiflächenanlagen. Das „Strategiepapier Windenergie“, mit einem durch die Stadtverwaltung empfohlenen offensiven Handeln, wurde in der gleichen Stadtratssitzung (Beschlussvorlage BV 8/2024 SR) mehrheitlich abgelehnt.
Informationsangebote zur Einwohnerversammlung
Der Stadtverwaltung Großenhain ist es wichtig, interessierte Großenhainer Bürgerinnen und Bürger fortlaufend und transparent über dieses komplexe Themenfeld sowie die bereits bekannten Entwickleraktivitäten auf dem Laufenden zu halten. Im Rahmen der nächsten Einwohnerversammlung im Sitzungssaal des Rathauses (Hauptmarkt 1) wird dazu am Dienstag, 26. November 2024, 18:00 Uhr, ein Informationsformat angeboten. Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Sachstand im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Großenhain zu informieren und Fragen zu stellen.